Was zum Sicherheitsdienst gehört
Bei Bedarf
- Veranstaltungsschutz
- Einlass, Ordnungsdienst und Kontrolle bei Veranstaltungen.
- Schließdienst
- Öffnen und Schließen des Objekts zu festen Zeiten.


Welche Qualifikation hat Ihr Personal?
Bewachungspersonal braucht nach § 34a GewO eine Unterrichtung oder eine Sachkundeprüfung. Wir setzen nur Personal mit dem jeweils vorgeschriebenen Nachweis ein.
Zu welchen Zeiten sind Sie im Einsatz?
Zu den Zeiten, die Ihr Objekt braucht. Wir legen sie mit Ihnen fest. Unser Büro erreichen Sie Mo bis Fr, 9 bis 17 Uhr.
Wer ist unser Ansprechpartner?
Eine feste Ansprechstelle, die Ihr Objekt kennt und Dienstplan, Änderungen und Rückfragen übernimmt.
